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An die HIBLOW-Kunden:

ACHTEN SIE BITTE AUF UNSERE BEDINGUNGEN

Die Bedingungen dieses Verkaufsangebots schliessen, unter anderen, Verweigerungen von Garantien mit ein. Verweigerung der Verantwortlichkeit ohne irgendeinen Grund (einschliesslich Nachlässigkeit und strenge Verantwortung), eine exklusive Lösung und Ausschluss von konsequenten Beschädigungen. Ihre Lieferungsannahme der unten beschriebenen Waren oder jeder andere Ausdruck Ihrer Annahme bedeutet die Akzeptanz der Bedingungen dieses Verkaufsangebots. Sehen Sie sich bitte die aufgezählten Bedingungen unten an:


I. ANGEBOT UND AKZEPTANZ – Dieses Verkaufsangebot ist keine Annahme der Bestimmungen oder Bedingungen von irgendeinem anderen Angebot oder Kaufauftrag einer anderen Firma, und jedes dieser Angebote oder Bestellungen wird ausdrücklich zurückgewiesen. Dieses Verkaufsangebot ist ausschliesslich ein Angebot von HIBLOW Europa (“Verkäufer”) an den Käufer, und die hier beigefügte Angebotsannahme ist ausdrücklich begrenzt in Bezug auf ihre Bedingungen. Einmal vom Kunden akzeptiert, so bedeutet dieses Verkaufsangebot der endgültige schriftliche Ausdruck der Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, und setzt so den vollständigen Kontakt zwischen ihnen fest und annulliert alle vorhergehenden mündlichen oder schriftlichen Kommunikationen. Dieses Verkaufsangebot (“der Vertrag”) kann nur durch ein Schreiben geändert werden, in dem ein offizieller Beauftragter des Verkäufers unterzeichnet. Die Referenz auf eine andere mögliche Bestellung oder auf einen anderen Kaufvertrag ist nur mit der Absicht der Identifizierung möglich.

2. GARANTIE UND RECHTSMITTEL – Der Verkäufer garantiert Ihnen, dass die auf der Vorderseite beschriebenen Waren (“Waren”) aus gutem Material sind , rechtzeitig Vorort, und zum genauen Versandsdatum geliefert werden. Sollte der Käufer reklamieren, dass die Ware nicht mit der Garantie übereinstimmt, so muss er dem Personal des Verkäufers erlauben, die Ware bei ihm überprüfen zu können. Wenn der Verkäufer nach der Kontrolle feststellt, dass die Ware nicht mit dieser Garantie übereinstimmt, so muss der Verkäufer die Ware ersetzen, oder das gezahlte Geld zurückerstatten, auf Kosten des Verkäufers.

3. DIE VERWEIGERUNG ANDERER GARANTIEN – DIE GARANTIE, DIE IM ABSCHNITT 2 ENTHALTEN IST, GILT FÜR ALLE ANDEREN GARANTIEN. DER VERKÄUFER GARANTIERT KEINEN ANDEREN BESONDEREN VORSCHLAG

4. DIE VERWEIGERUNG DER HAFTUNG OHNE JEGLICHEN GRUND – DER KUNDE VERSTEHT UND AKZEPTIERT VOR ALLEM, DASS DER VERKÄUFER NICHT VERANTWORTLICH IST, IM FALLE EINER NACHLÄSSIGKEIT ODER EINES FEHLERS BEZÜGLICH DES DESIGN, DER HERSTELLUNG ODER DER VERKAUFS – UND LIEFERUNGSVORBEREITUNGEN DER WARE.
IN DIESEM ABSCHNITT WIRD VERSUCHT, DEM VERKÄUFER HALT ZU GEBEN, UND IHN VOR JEDER UNGERECHTFERTIGTEN HAFTUNG ZU SCHÜTZEN.


5. EXKLUSIVLÖSUNG – Der Käufer versteht spezifisch und akzeptiert, dass das einzige und exklusive Rechtsmittel des Käufers im obigen Abschnitt 2 gilt.

6. AUSSCHLUSS VON KONSEQUENTEN BESCHÄDIGUNGEN - DER KUNDE VERSTEHT UND AKZEPTIERT VOR ALLEM, DASS UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DER VERKÄUFER FÜR ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE ODER FINANZIELLE SCHÄDEN SOWIE GEWINNVERLUSTE, ODER ANDERE VERLUSTE DURCH DAS NICHTFUNKTIONIEREN DER WARE VERANTWORTLICH IST.
DIESER AUSSCHLUSS WIRD IM FALLE DER NICHTEINHALTUNG DER GARANTIE, BEI SCHLECHTER FÜHRUNG ODER AUS IRGENDEINEM ANDEREN MOTIV GEGEN DEN VERKÄUFER ANGEWENDET.


7. PREISE - Der Preis der Waren, wie oben angeboten, kann jederzeit geändert werden. Der aktuelle Verkaufspreis sollte aber der gültige Preis des Verkäufers sein bis hin zum Liefertermin. Der oben angebotene Preis schliesst keine Transportkosten mit ein, diese werden vom Käufer bei Anlieferung bezahlt. Falls der Verkäufer die Transportkosten doch übernehmen sollte, so muss der Käufer diese Kosten zurückzahlen, sowie auch andere Nebenkosten; Gebühren der Auslastung und des Verkaufs, Verbrauch, persönliches Eigentum und andere Steuern. Sollte der Verkäufer auch diese bezahlen, so erstattet der Kunde dem Verkäufer diese Kosten sofort und nach seiner Forderung zurück.

8. ZAHLUNG – Der Käufer zahlt den angezeigten Nettobetrag, auch bei Problemen des Verkäufers. Abbrüche oder Verzögerungen bei Lieferungen durch Kraftstoff, - Energie, - oder Rohstoffprobleme, sowie nicht verfügbare Transportmittel. Der Verkäufer hingegen ist nicht verantwortlich, falls es irgendeinen Verlust oder eine Beschädigung gebe, die durch den Kunden verursacht worden ist. Ausserdem hat der Kunde nicht das Recht den Vertrag zu kündigen, wenn der Liefertermin aufgrund “Höherer Gewalt” nicht eingehalten werden kann.

9. VERSAND, HÖHERE GEWALT – Alle Lieferungen sind F.O.B., Versandpunkt unseres Betriebes. Die Dauer der spezifizierten Lieferung ist von der “höheren Gewalt” abhängig, dessen Begriff alle Umstände und Tätigkeiten einschliesst, die ausserhalb der Kontrolle des Verkäufers stehen, wie z. B. Gottes Handlungen, Kriege, Unruhen, Behörden - Polizei - und Regierungseinsätze und auch Umwelteingriffe, Vandalismus, Sabotage, Streiks, Industrieschliessungen, Energieabbrüche, Verzögerungen der Rohstofflieferung und Fehlen der Transportmittel. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen, verursacht durch den Käufer. Der Käufer kann den Vertrag nicht kündigen, wenn die Lieferzeit durch die “Höhere Gewalt” beeinflusst wird.

10. ANNULLIERUNG – der Vertrag kann nicht vom Käufer ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers gekündigt werden. Ausserdem wird ein Schreiben benötigt, das ein offizieller Beauftragter des Verkäufers unterzeichen muss. Bei jeder Annullierung zahlt der Kunde ( entsprechend des Umsatzes des Verkäufers) alle angemessenen Gebühren vor der Kündigung.

11. WIEDERVERHANDLUNG UND ANDERE REGELUNGEN DER REGIERUNG – Es sei denn, es wird auf eine andere Weise erklärt. Der Kunde teilt dem Verkäufer mit, dass die Waren nicht von der Neuverhandlung abhängig sind. Diese Wiederverhandlung ist entsprechend allen Regelungen der Regierung.

12. HERRSCHENDES GESETZ, EXKLUSIVORT, VERJÄHRUNGSSTATUT – Der Vertrag wird laut Gesetz des Landes des Verkäufers geregelt und gebildet. Jeder mögliche Versuch von seiten des Käufers, den Vertrag nicht zu erfüllen, sei es durch streitiges Verhalten oder durch eine Gesetzesanklage, sollte dieses innerhalb einer Frist von einem Jahr, ab dem Datum der Anklage, geschehen, sonst wäre es für immer verjährt.







     
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